RLB Oberösterreich, BIC RZOOAT2L, IBAN: AT27 3400 0000 0610 8260
LG Wels, FN 91229 k, UID-Nr.: ATU 39202402
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hofinger GmbH
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
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Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Hofinger GmbH
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Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
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Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Vergütung.
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Enthält eine Auftragsbestätigung der Hofinger GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
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Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
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Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
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Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Durchführung des uns erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
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Die Hofinger GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
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Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
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Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der Hofinger GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
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Die Hofinger GmbH hat ihre Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
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Hat die Hofinger GmbH in Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
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bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
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in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
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bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
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bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme,
jedoch höchstens 750.000,00 Euro.
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Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
5.) Rücktritt vom Vertrag
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Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
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Bei Verzug mit einer Leistung der Hofinger GmbH ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
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Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung unseres Auftrags unmöglich macht oder erheblich behindert, sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt.
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Ist die Hofinger GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behalten wir den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers.
6.) Honorar, Leistungsumfang
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Sämtliche Vergütungen sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
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In den angegebenen Rechnungen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
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Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das, von der Hofinger GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 8,0 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
7.) Geheimhaltung
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Wir sind zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
8.) Schutz der Pläne
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Die Hofinger GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
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Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die Hofinger GmbH Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Hofinger GmbH genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
9.) Rechtswahl, Gerichtsstand
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Für Verträge kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
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Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz in Linz vereinbart.
Alkoven, 09.07.2019